Am Sonntag, 6. September 2026, entscheiden die Wahlberechtigten in Speyer über die Besetzung des Oberbürgermeisteramtes. Die insgesamt 44 Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr. Welches Wahllokal zuständig ist, steht auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung. Die Stimmabgabe ist kostenlos und richtet sich an die rund 36.000 Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wer am Wahlsonntag nicht im eigenen Stimmbezirk abstimmen kann oder möchte, darf Briefwahlunterlagen beantragen. Die Stadt Speyer bietet dafür mehrere Wege an; eine telefonische Beantragung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Voraussetzungen gelten für die OB-Wahl
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, seit wenigstens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Entscheidend ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung nennt neben dem zuständigen Wahllokal auch die Möglichkeiten zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen.

Wahllokal, Uhrzeit und benötigte Dokumente
| Angabe | Bestätigte Information |
|---|---|
| Wahltag | Sonntag, 6. September 2026 |
| Wahlzeit | 8 bis 18 Uhr |
| Ort | 44 Wahllokale im Stadtgebiet |
| Zuständiges Wahllokal | Auf der Wahlbenachrichtigung angegeben |
| Kosten | Kostenlos |
| Mitbringen | Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass |
Für die Urnenwahl sollen Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Eine Übersicht der Wahllokale stellt die Stadt bereit. Maßgeblich für die persönliche Stimmabgabe bleibt die Angabe auf der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahl ist schriftlich und digital möglich
Der Online-Briefwahlantrag soll ab dem 5. August 2026 freigeschaltet werden. Alternativ kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt oder formlos an die Stadtverwaltung geschickt werden. Auch eine Beantragung per QR-Code, Telefax oder E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de ist vorgesehen.
Benötigt werden Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift. Nach Möglichkeit soll außerdem die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Bei einem schriftlichen Antrag ist die Postlaufzeit zu berücksichtigen.

Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann seine Stimme unmittelbar bei der Stadtverwaltung abgeben. Die Stadt bittet jedoch darum, diesen Service nur zu nutzen, wenn eine Zusendung nach Hause nicht möglich ist.
Das Wahlbüro befindet sich in den Sitzungszimmern 1 und 2 des Historischen Rathauses, im Rückgebäude des Rathauskomplexes an der Maximilianstraße 12. Es ist montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Wahlbüro ist barrierefrei. Kann ein vorgesehener Wahlraum wegen einer Behinderung nicht genutzt werden, lässt sich ebenfalls ein Wahlschein beantragen.
Speyer sucht 310 Wahlhelfer für 44 Wahllokale
Für die Wahlvorstände benötigt die Stadtverwaltung 310 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Jeder der 44 Stimmbezirke erhält einen eigenen Wahlvorstand mit bis zu sieben Personen. Das Team sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf und ermittelt anschließend das vorläufige Ergebnis im jeweiligen Bezirk.

Mithelfen können Personen, die selbst in Speyer wahlberechtigt sind. Nach den Angaben der Stadt müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben.
Für einen ganztägigen Einsatz zahlt die Stadt ein Erfrischungsgeld von 50 Euro, für einen halbtägigen Einsatz 25 Euro. Wahlvorsteherinnen, Wahlvorsteher sowie Schriftführerinnen und Schriftführer können vorab freiwillig an Schulungen teilnehmen; für Beisitzende ist keine gesonderte Schulung erforderlich. Bewerbungen nimmt die Stadt per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de sowie über ihre Online-Registrierung entgegen.
Quelle: Speyer Events
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellennachweis
Termin, Wahlzeiten, Voraussetzungen, Briefwahlwege und Angaben zum Wahldienst wurden anhand der veröffentlichten Informationen der Stadt Speyer zusammengestellt.
- Wahltag und Öffnungszeit der Wahllokale abgeglichen
- Voraussetzungen für die Wahlberechtigung geprüft
- Briefwahlwege und Öffnungszeiten des Wahlbüros übernommen
- Zahl, Einsatzbedingungen und Vergütung der Wahlhelfer abgeglichen
- Quelle
- Stadt Speyer
- Umfang
- Speyer
- Aktualisiert
- 2026-08-12 11:13
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