2026-08-12 Aktuelle Nachrichten aus Deutschland und der Welt.
Eine ruhige Straße in einer deutschen Stadt mit geparkten Autos und typischer Architektur.

Selbstständige in Mannheim riskieren unnötige Zusatzkosten

Wer in Mannheim ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden möchte, sollte den Antrag direkt über das digitale Angebot der Stadt Mannheim einreichen. Nach Angaben der Stadt verlangen private Internet-Dienstleister für die Weiterleitung solcher Gewerbeanzeigen teils erhebliche Entgelte. Die gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsgebühr kommt anschließend noch hinzu – insgesamt kann eine Gewerbeanmeldung dadurch mehr als 150 Euro kosten.

Betroffen sind vor allem Gründerinnen, Gründer und bereits Selbstständige, die über eine Suchmaschine auf kommerzielle Plattformen gelangen. Die Stadt Mannheim berichtet von Beschwerden aus der Bürgerschaft: Einige Nutzer seien davon ausgegangen, mit der Zahlung an den Drittanbieter bereits sämtliche Kosten der Anmeldung beglichen zu haben.

So entstehen die zusätzlichen Kosten

Kostenpflichtige Drittanbieter nehmen die Angaben zur Gewerbemeldung entgegen und leiten sie an die zuständige Gewerbebehörde Mannheim weiter. Ihre Rechnung bezahlt jedoch lediglich diesen privaten Service. Für die eigentliche Bearbeitung durch die Behörde wird danach weiterhin die kommunale Gebühr erhoben.

Bei einer einfachen Gewerbeanmeldung durch einen Einzelgewerbetreibenden beträgt die Verwaltungsgebühr laut Stadt 73,20 Euro, wenn die Anzeige unmittelbar bei der Gewerbebehörde eingereicht wird. Wird eine kommerzielle Vermittlungsplattform vorgeschaltet, erhöht deren Entgelt den Gesamtbetrag, ohne die behördliche Gebühr zu ersetzen. Der private Dienstleister übernimmt also nicht die amtliche Entscheidung oder Bearbeitung, sondern übermittelt die Gewerbeanzeige lediglich.

Vor dem Bezahlen Betreiber und Kosten prüfen

Ein deutlicher Hinweis auf einen Drittanbieter ist eine zusätzliche Service- oder Vermittlungsgebühr. Antragsteller sollten vor dem Absenden kontrollieren, wer im Impressum als Betreiber genannt wird, an wen die Zahlung geht und welche konkrete Leistung mit dem ausgewiesenen Betrag bezahlt werden soll.

Wichtig ist außerdem die Frage, ob weitere Gebühren der Gewerbebehörde angekündigt werden. Der Auftritt einer Seite oder ihre Platzierung in den Suchergebnissen sagt für sich genommen nicht aus, dass es sich um das städtische Verfahren handelt. Entscheidend sind der genannte Betreiber und das tatsächlich angebotene Leistungsmodell.

Die offizielle digitale Gewerbeanzeige der Stadt

Mannheim bietet seit einigen Wochen eine eigene digitale Gewerbeanzeige an. Über das städtische Verfahren können Gewerbe angemeldet, abgemeldet oder umgemeldet werden, ohne dass Gebühren eines privaten Vermittlers anfallen. Zu zahlen bleibt die für den jeweiligen Vorgang vorgesehene Verwaltungsgebühr.

Wer unnötige Mehrkosten vermeiden will, sollte daher gezielt die Adresse www.mannheim.de/gewerbeanzeige aufrufen. Für eine einfache Gewerbeanmeldung eines Einzelgewerbetreibenden nennt die Stadt bei unmittelbarer Einreichung eine Verwaltungsgebühr von 73,20 Euro. Für andere Vorgänge können dem Ausgangstext zufolge jeweils die dafür vorgesehenen Verwaltungsgebühren anfallen; konkrete weitere Beträge nennt die Mitteilung nicht.

Auch andere Verwaltungsleistungen sind betroffen

Das Problem beschränkt sich nach Darstellung der Stadt nicht auf Gewerbemeldungen. Private Portale bieten ebenfalls Unterstützung bei Urkundenbestellungen, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen und Vorgängen rund um die Kfz-Zulassung an. Auch dort können zusätzliche Entgelte entstehen, während die regulären Gebühren der zuständigen Stelle separat fällig bleiben.

Für digitale Verwaltungsleistungen empfiehlt die Stadt grundsätzlich ihre eigenen Angebote. Eine Übersicht stellt Mannheim im städtischen Bürgerportal bereit. Auch bei anderen Anträgen sollten Nutzer deshalb vor einer Zahlung prüfen, ob sie sich tatsächlich auf einer städtischen Seite befinden und ob der angezeigte Betrag nur einen privaten Vermittlungsservice oder bereits die amtliche Bearbeitung betrifft.

Quelle: Stadt Mannheim, Pressemitteilung „Gewerbeanmeldung: Vorsicht vor kostenpflichtigen Internet-Dienstleistern“. Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Stadt Mannheim, Anja Kobbe, Dezernat I.

Quelle: City of Mannheim Press Releases

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