Von der Redaktion Vielohrsophen.de · 4. August 2026
120 Millionen Euro will die Freie Hansestadt Bremen für Nachzahlungen an Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfangende und Anwärter aufbringen. Ihre Bezüge sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 zusätzlich um 2,5 Prozent steigen. Senatorinnen und Senatoren sind von diesen Nachzahlungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Der am 4. August 2026 vom Bremer Senat beschlossene Gesetzentwurf setzt neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Zugleich soll das Tarifergebnis des TV-L vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen werden.
2,5 Prozent zusätzlich ab Januar 2024
Die lineare Erhöhung erfasst Dienstbezüge, Beamtenversorgung und Anwärterbezüge. Sie gilt nach dem Entwurf rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und kommt zu bereits vorgenommenen Anpassungen hinzu.
Wie hoch die Nachzahlung im Einzelfall ausfällt, lässt sich aus der Senatsmitteilung nicht bestimmen. Entscheidend sind unter anderem die persönliche Besoldungsgruppe, die berücksichtigungsfähigen Bezüge und der Zeitraum, in dem ein Anspruch bestand.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt nur die Größenordnung: Bei monatlichen berücksichtigungsfähigen Bruttobezügen von 4.000 Euro entsprechen 2,5 Prozent rechnerisch 100 Euro pro Monat. Das ist keine individuelle Auszahlungsprognose; Abzüge und persönliche Besonderheiten sind darin nicht berücksichtigt.
Wer die Nachzahlung erhält – und wer ausgeschlossen bleibt
Profitieren sollen die Bremer Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfangende. Damit betrifft die Entscheidung unter anderem Beschäftigte bei Polizei, Schulen, Finanzverwaltung und weiteren Behörden des Landes.
Die Senatorinnen und Senatoren werden dauerhaft von den rückwirkenden Zahlungen ausgenommen. Der Gesetzentwurf begründet damit eine klare Abgrenzung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, dass weitere Gruppen von der 2,5-prozentigen Anpassung ausgeschlossen werden.
Ein Auszahlungstermin steht noch nicht fest
Die Erhöhung soll zwar rückwirkend ab Anfang 2024 gelten, ein konkretes Datum für die Überweisung nennt der Senator für Finanzen bislang nicht. Der Entwurf ist noch nicht endgültig abgeschlossen und wird zunächst den Gewerkschaften sowie dem Richterbund zur förmlichen Beteiligung vorgelegt.
Auch ein mögliches Antragsverfahren wird in der Mitteilung nicht beschrieben. Betroffene können daraus derzeit weder einen verbindlichen Auszahlungstermin noch die genaue persönliche Nachzahlung ableiten.
153 Millionen Euro Belastung im Jahr 2026
Allein die zusätzlichen Nachzahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 kosten Bremen nach Senatsangaben insgesamt 120 Millionen Euro. Zusammen mit der Übertragung des TV-L-Ergebnisses auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfangende entsteht 2026 eine Belastung von rund 153 Millionen Euro.
Weitere 18,3 Millionen Euro entfallen auf die Angestellten des öffentlichen Dienstes aus dem TV-L-Abschluss vom 14. Februar 2026. Die Beträge beschreiben unterschiedliche Kostenblöcke und dürfen deshalb nicht mit der 120-Millionen-Euro-Nachzahlung gleichgesetzt werden.
Zur Gegenfinanzierung setzt Bremen zentrale Vorsorgemittel ein. Außerdem werden die im Dezember 2025 unter Vorbehalt gezahlten Jahressonderzahlungen von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind mit den Nachzahlungen verrechnet. Dennoch bleibt im Landesetat eine Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro. Dafür ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.
Neue Verfassungsformel verändert die Berechnung
Auslöser ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zum Berliner Landesbesoldungsrecht. Die darin entwickelte Methodik ist nach Darstellung des Bremer Senats auch von grundsätzlicher Bedeutung für die übrigen Länder und den Bund.
Die unterste Besoldungsgruppe wird demnach nicht mehr unmittelbar am Grundsicherungsniveau gemessen. Sie muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie im jeweiligen Land erreichen.
Zusätzlich prüft Bremen die Entwicklung anhand des Tariflohnindex im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex und des Verbraucherpreisindex seit dem Basisjahr 1996. Weil auch die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen erhalten bleiben müssen, setzt der Senat auf eine lineare prozentuale Erhöhung statt auf einen einheitlichen Festbetrag.
Gewerkschaften und Richterbund prüfen den Entwurf
Nach dem Senatsbeschluss folgt die förmliche Beteiligung der Gewerkschaften und des Richterbundes. Finanzsenator Björn Fecker bezeichnete die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben und die Übertragung des Tarifergebnisses trotz des Sparkurses als notwendig. Weitere Beratungstermine sowie einen verbindlichen Auszahlungstermin hat der Bremer Senat noch nicht genannt.
Quelle: Free Hanseatic City of Bremen Press Releases
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Quellenprüfung Quellennachweis
Die Angaben wurden aus der Mitteilung des Bremer Senators für Finanzen übernommen und nach Kosten, Anspruchsgruppen und Verfahrensstand getrennt.
- Die rückwirkende Erhöhung um 2,5 Prozent ab dem 1. Januar 2024 wurde abgeglichen.
- Die Nachzahlungskosten von 120 Millionen Euro wurden von der Gesamtbelastung im Jahr 2026...
- Die Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro und der notwendige Nachtragshaushalt wur...
- Der Ausschluss der Senatorinnen und Senatoren sowie die noch ausstehende Beteiligung der V...
- Quelle
- Senatspressestelle Bremen – Der Senator für Finanzen
- Umfang
- Freie Hansestadt Bremen
- Aktualisiert
- 2026-08-04 19:44
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