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Bayerischer Bierausschank mit einer Person, die frisch gezapftes Bier in einen Krug füllt.

Tag des Bieres am 7. August: Sicher feiern und heimkommen

Von der Redaktion von Vielohrsophen.de
Veröffentlicht am 5. August 2026

Der Internationale Tag des Bieres fällt 2026 auf Freitag, den 7. August. Wer privat oder in der Gastronomie feiert, sollte alkoholfreie Getränke, Essen und Wasser gleichwertig einplanen, die Heimfahrt vor dem ersten Ausschank klären und die Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes beachten.

Vor dem ersten Ausschank alles Wichtige festlegen

Eine sichere Feier beginnt nicht mit Verboten, sondern mit einer Auswahl, bei der niemand zum Alkohol greifen muss. Sinnvoll sind alkoholfreies Bier, ausdrücklich mit „0,0 %“ gekennzeichnete Varianten, Schorlen, Limonaden und Wasser in gut sichtbarer, leicht erreichbarer Form.

Gastgeber können außerdem frühzeitig:

  • ausreichend Essen und kostenloses Trinkwasser bereitstellen,
  • eine nüchterne Fahrperson bestimmen,
  • Taxi, Abholung oder Übernachtung organisieren,
  • Gäste vorab nach ihrer geplanten Heimfahrt fragen,
  • bei jungen Gästen einen amtlichen Lichtbildausweis kontrollieren.

Essen und Wasser können die Feier angenehmer machen, bauen Alkohol aber nicht kurzfristig ab. Für die Fahrperson gilt deshalb die klare Planung: kein Alkohol.

Diese Altersgrenzen gelten nach § 9 Jugendschutzgesetz

§ 9 des Jugendschutzgesetzes betrifft Gaststätten, Verkaufsstellen und sonstige öffentliche Orte. Dort dürfen die genannten Getränke und Lebensmittel weder unzulässig abgegeben noch darf der Konsum gestattet werden.

Tag des Bieres am 7. August: Sicher feiern und heimkommen
Getränketyp Reguläre Altersgrenze
Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein und entsprechende Mischgetränke ab 16 Jahren
Andere alkoholische Getränke sowie Lebensmittel, die diese in nicht nur geringfügiger Menge enthalten ab 18 Jahren

Die gesetzliche Ausnahme ist eng begrenzt: Das Verbot für die erste Gruppe gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Gemeint sind Jugendliche, nicht Kinder; außerdem erfasst die Ausnahme weder Spirituosen und vergleichbare Getränke noch die bloße Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person. Maßgeblich bleibt der genaue Gesetzeswortlaut.

Bei einer ausschließlich privaten Feier regelt § 9 nicht pauschal jede Übergabe. Gastgeber sollten dennoch dieselben eindeutigen Alters- und Ausweisprüfungen anwenden und Alkohol nicht ohne Zustimmung und Aufsicht der Sorgeberechtigten an Minderjährige weitergeben.

Die Heimfahrt gehört zur Einladung

Die Rückfahrt sollte feststehen, bevor jemand Alkohol trinkt. Kennzeichen für die Fahrperson, eine gemeinsame Taxibuchung oder ein vorbereitetes Gästezimmer verhindern spontane Fehlentscheidungen. Wer merkt, dass die vorgesehene Fahrperson doch getrunken hat, organisiert eine andere Fahrt und lässt das Fahrzeug stehen.

Der Aktionstag wird laut International Beer Day jährlich am ersten Freitag im August begangen. Informationen zu Alkoholrisiken und verantwortungsvoller Planung bietet zudem das Präventionsangebot Kenn dein Limit.

Quelle: International Beer Day

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