Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag in allen Gemeinden Bayerns und im Saarland. Für Bewohner und Pendler bedeutet dies, dass der Großteil des Einzelhandels geschlossen bleibt. Wer an diesem Tag Besorgungen erledigen muss, sollte sich frühzeitig auf die geänderte Versorgungslage einstellen.
Wo bleibt der Einzelhandel geschlossen?
Da Mariä Himmelfahrt in Bayern und dem Saarland als gesetzlicher Feiertag gilt, sind Supermärkte, Drogerien und Kaufhäuser in der Regel ganztägig geschlossen. Das Bayerische Staatsministerium bestätigt diesen Status für das gesamte Bundesland. Auch im Saarland greifen die entsprechenden Feiertagsregelungen, die den regulären Geschäftsbetrieb an diesem Datum untersagen.
Ausnahmen und Versorgungsmöglichkeiten
Nicht alle Geschäfte sind an Feiertagen zur Schließung verpflichtet. Pendler und Reisende finden in der Regel an folgenden Orten begrenzte Einkaufsmöglichkeiten:

- Bahnhöfe: Viele Supermärkte oder Bäckereien in großen Hauptbahnhöfen dürfen aufgrund spezieller Ausnahmegenehmigungen für den Reisebedarf öffnen.
- Tankstellen: Diese bieten oft ein Grundsortiment an Lebensmitteln, Getränken und Hygieneartikeln an, sind jedoch meist teurer als reguläre Supermärkte.
- Apotheken: Die Notdienstapotheken stellen die medizinische Versorgung sicher. Den aktuellen Notdienstplan für Ihre Region finden Sie online über die Portale der Landesapothekerkammern.
Tipps für Ihre Feiertagsplanung
Um Engpässe zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Wocheneinkauf bereits auf den 14. August vorzuziehen. Da der Feiertag auf einen festen Termin fällt, ist mit einem erhöhten Kundenaufkommen am Vortag zu rechnen. Planen Sie Ihre Besorgungen daher idealerweise bereits für den Vormittag des 14. August ein, um volle Gänge und lange Warteschlangen an den Kassen zu umgehen.
Prüfen Sie kurz vor dem Feiertag die lokalen Aushänge Ihres bevorzugten Supermarktes, da manche Standorte in Bahnhofsnähe abweichende Sonderöffnungszeiten für den Feiertag explizit ausweisen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtlicher Hintergrund
Die Informationen basieren auf den geltenden Feiertagsgesetzen in Bayern und dem Saarland.
- Prüfung der Feiertagsregelung via bayern.de
- Abgleich mit lokalen Notdienstportalen
- Quelle
- Bayerisches Staatsministerium
- Umfang
- Bayern und Saarland
- Aktualisiert
- 2026-08-07 09:56
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