Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle mit Temperaturen von über 35 Grad treten heute in Bayern und Baden-Württemberg verschärfte Arbeitsschutzvorgaben in Kraft. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, bei Raumtemperaturen über 30 Grad gezielte Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen.
Was Arbeitgeber heute umsetzen müssen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betont, dass bei hohen Temperaturen die Belastung für den Körper steigt. Sobald die Lufttemperatur im Raum 30 Grad übersteigt, müssen Arbeitgeber aktiv werden:
- Kostenlose Bereitstellung von Getränken: Wasser oder andere geeignete Erfrischungen müssen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
- Anpassung der Pausen: Zusätzliche Erholungspausen sind einzuräumen, um die körperliche Belastung zu senken.
- Optimierung der Arbeitszeit: Wenn möglich, sollten Tätigkeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlagert werden.
- Technische Maßnahmen: Einsatz von Ventilatoren, Jalousien oder die Lockerung der Kleiderordnung.
Rechte für Arbeitnehmer im Freien
Wer im Freien arbeitet, ist der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Hier gelten strengere Anforderungen an den Sonnenschutz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass schattige Pausenbereiche zugänglich sind und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung wie Kopfbedeckungen oder Sonnencreme bereitgestellt wird. Sollte die Arbeit trotz der Hitze nicht sicher ausführbar sein, ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber zwingend erforderlich.

Nächste Schritte bei extremer Hitze
Sollten die Temperaturen im Büro oder auf der Baustelle weiterhin kritische Werte erreichen, ist das Gespräch mit der betrieblichen Interessenvertretung oder dem Arbeitgeber zu suchen. Achten Sie auf Anzeichen von Hitzestress, wie Schwindel oder Erschöpfung. Sollten sich die Arbeitsbedingungen trotz der heutigen Regelungen nicht verbessern, empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Empfehlungen der BAuA für den betrieblichen Hitzeschutz.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quelle: BAuA
Die Informationen basieren auf den Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Hitzeschutz.
- Prüfung der aktuellen Raumtemperatur
- Rücksprache mit dem Arbeitgeber über Hitzeschutzmaßnahmen
- Quelle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Umfang
- Bayern und Baden-Württemberg, Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-06 08:06
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