Von der Redaktion Vielohrsophen.de, auf Grundlage einer Mitteilung der Stadt Köln.
Für den Schulstart im Schuljahr 2026/2027 können Erziehungsberechtigte in Köln einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass das einzuschulende Kind einen Köln-Pass hat. Das Geld ist für anerkannte Schulmaterialien bestimmt; der schriftliche Antrag kann bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Die Einschulungshilfe ist eine freiwillige kommunale Leistung der Stadt Köln. Sie besteht seit Juni 2009. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.
Diese Familien kommen für den Zuschuss infrage
Antragsberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern mit Köln-Pass, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden. Die Unterstützung wird einmalig gewährt und ist auf die tatsächlich bezahlten, anerkennungsfähigen Schulmaterialien begrenzt.
Nach Angaben der Stadt werden möglicherweise anspruchsberechtigte Familien angeschrieben und über die Einschulungshilfe informiert. Das Anschreiben allein führt jedoch nicht zur Auszahlung: Der Zuschuss muss beim zuständigen Amt beantragt werden.

Wichtige Punkte für den Antrag
- Höchstbetrag: bis zu 100 Euro
- Anlass: Einschulung im Schuljahr 2026/2027
- Voraussetzung: Das einzuschulende Kind besitzt einen Köln-Pass
- Frist: 31. Oktober 2026
- Antragsweg: schriftlich beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
- Auszahlung: auf das im Antrag angegebene Konto
Den Antrag und ergänzende Informationen stellt die Stadt Köln unter „Einschulungshilfe zum Schulanfang“ bereit. Im Formular muss auch das Konto angegeben werden, auf das ein bewilligter Betrag überwiesen werden soll.
Wohin der schriftliche Antrag geschickt wird
Die Stadt Köln nennt für die Einsendung folgende Anschrift:
- Stadt Köln
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
- 504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
- Wiener Platz 2a
- 51065 Köln
Damit der Antrag der zuständigen Stelle zugeordnet werden kann, sollte die vollständige Bezeichnung einschließlich „504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass“ übernommen werden.
Diese Schulmaterialien können berücksichtigt werden
Anerkannt werden können beispielsweise Anschaffungen, die das Kind zum Schulanfang benötigt. Die städtische Aufstellung umfasst unter anderem:

- Schulranzen, Turnbeutel und Sportbeutel
- Sporthose und Sportschuhe
- Mäppchen, Bleistifte und Buntstifte
- Radiergummi, Spitzer, Schere und Klebestift
- Knete, Deckfarbkasten, Pinsel und Zeichenblock
- Hefte, Schnellhefter, Ringbucheinlagen und Sammelmappen
- Briefblock und Lineal
Die genannten Gegenstände sind Beispiele dafür, welche Ausgaben im Rahmen der Einschulungshilfe anerkennungsfähig sein können.
So wird die Höhe der Auszahlung berechnet
Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren bewilligt den tatsächlich bezahlten Betrag, höchstens jedoch 100 Euro. Kosten anerkannter Materialien von weniger als 100 Euro werden daher nur in der tatsächlich gezahlten Höhe berücksichtigt. Auch bei höheren Ausgaben bleibt die Förderung auf maximal 100 Euro begrenzt.
Die bewilligte Geldsumme wird auf das Konto überwiesen, das im Antrag angegeben wurde. Für Fragen zum Antrag oder zu anerkennungsfähigen Ausgaben ist das Bürgertelefon unter 115 oder 0221/221-0 erreichbar.
Quelle: City of Cologne Press Releases
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellennachweis
Frist, Anspruchsvoraussetzungen, Anschrift und Auszahlungsregeln wurden anhand der Mitteilung der Stadt Köln abgeglichen.
- Antragsfrist 31. Oktober 2026 abgeglichen
- Höchstbetrag von 100 Euro geprüft
- Postanschrift des zuständigen Amtes übernommen
- Beispiele anerkannter Schulmaterialien mit der städtischen Aufstellung abgeglichen
- Quelle
- Stadt Köln – Pressemitteilung
- Umfang
- Köln
- Aktualisiert
- 2026-08-04 19:34
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