Die Stadt Freiburg hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um die heimischen Fischbestände in der Dreisam während sommerlicher Hitzeperioden zu schützen. Das Regelwerk tritt ab sofort in Kraft und ist an einen spezifischen, messbaren Schwellenwert gekoppelt: Sobald der Wasserstand am Pegel Ebnet unter die Marke von 42 Zentimetern fällt, gilt ein striktes Betretungsverbot für das Flussbett.
Geltungsbereich und Verhaltensregeln
Die neue Regelung ist räumlich präzise definiert. Das Verbot umfasst den Abschnitt der Dreisam zwischen der Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke. Sobald der kritische Wasserstand unterschritten wird, ist das Betreten des Flussbetts sowie das Baden darin untersagt. Diese Vorgabe gilt ausdrücklich nicht nur für Menschen, sondern auch für Haustiere, insbesondere Hunde. Das Verbot ist nicht an einen festen Kalenderzeitraum gebunden, sondern greift dynamisch immer dann, wenn die hydrologischen Bedingungen den Schutz der Tiere erforderlich machen.
Schutz der Kaltwasser-Rückzugsorte
Der Hintergrund für diese Maßnahme liegt in den veränderten klimatischen Bedingungen. Durch zunehmende Hitzeperioden sinkt der Wasserpegel der Dreisam regelmäßig, was die Lebensbedingungen für Fische massiv verschlechtert. In tieferen Bereichen des Flusses, insbesondere bei den auf Höhe der Brauerei Ganter gelegenen Kaltwasserpools, suchen die Tiere Schutz. Diese Zonen wurden bereits im Jahr 2022 durch das Regierungspräsidium Freiburg angelegt, um durch den Austritt von kühlerem Grundwasser die Wassertemperatur lokal zu senken. Wenn Menschen oder Tiere diese Zonen betreten, werden die Fische aufgeschreckt und aus ihren essenziellen Rückzugsräumen verdrängt. Außerhalb dieser kühleren Bereiche sind die Überlebenschancen für die Fische bei hohen Temperaturen und geringem Wasserstand stark minimiert.

So prüfen Sie den aktuellen Pegelstand
Da die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung direkt vom Wasserstand abhängt, sind Erholungssuchende dazu angehalten, sich vor einem Besuch des Flussabschnitts über die aktuelle Lage zu informieren. Der Pegelstand am Messpunkt Ebnet kann jederzeit über das Internetportal der Hochwasservorsorgezentrale Baden-Württemberg unter der Adresse www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00389 eingesehen werden. Alternativ steht für telefonische Auskünfte die Rufnummer 0761 65049 zur Verfügung.
Überwachung und rechtliche Einordnung
Die Einhaltung des Betretungsverbots wird durch den städtischen Vollzugsdienst kontrolliert. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der vollständige Wortlaut der Verfügung sowie weitere Details zu den behördlichen Bekanntmachungen sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Freiburg unter freiburg.de/bekanntmachungen abrufbar.
Quelle: City of Freiburg Press Releases
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Redaktionelle Prüfung
Der Artikel basiert auf der offiziellen Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg vom 6. August 2026.
- Abgleich mit der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Freiburg
- Überprüfung der Pegelstand-Informationswege
- Geografische Zuordnung der betroffenen Brückenabschnitte
- Quelle
- Stadt Freiburg Pressemitteilungen
- Umfang
- Freiburg
- Aktualisiert
- 2026-08-06 10:49
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