Die Stadt Augsburg hat am 05.08.2026 um 11:13 Uhr neue Verkehrsregeln für die MAN-Brücke veröffentlicht. Nach einer Bauwerksprüfung wurden bauliche Mängel mit Bezug auf den Spannstahl festgestellt, weshalb die Brücke auf der stadtauswärts fahrenden Seite vorsorglich entlastet werden muss. Ab Freitag, 7. August, gelten im Bereich von der Stadtbachstraße bis zur Höhe der Leipziger Straße neue Grenzen für Gewicht, Spurführung und Geschwindigkeit.
Betroffener Abschnitt und Kernvorgaben
| Bereich | Regelung |
|---|---|
| Gültigkeitsabschnitt | Stadtbachstraße bis Höhe der Leipziger Straße, stadtauswärts |
| Gültig ab | 7. August 2026 |
| Maximalgewicht | 7,5 Tonnen (Linienverkehr ausgenommen) |
| Tempo | 30 km/h |
| Spurverteilung | Links: Individualverkehr, rechts: Linienbusverkehr |
| Geltungszeit | Bis auf Widerruf |
Die Maßnahme schafft eine harte Grenze für Schwerlastverkehr, lässt aber Fuß- und Radverkehr ohne Einschränkung laufen. Für den Alltagsverkehr bedeutet das: Die Fahrbeziehung über den Abschnitt bleibt offen, aber klar segmentiert.
Was sich für Pkw, Busse und Lkw ändert
Pkw, Motorfahrräder und andere leichtere Fahrzeuge dürfen im betroffenen Bereich wie bisher weiter über die MAN-Brücke, solange sie in die Gewichtsgrenze passen. Linienbusse bleiben auf der rechten Spur und bekommen diese weiterhin als verlässlichen Korridor. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht werden über die Berliner Allee und die Amagasaki-Allee aus der Hauptführung herausgeleitet.

Gründe, Bauhistorie und aktueller Untersuchungsstand
Die MAN-Brücke ist über 60 Jahre alt. Sie wurde bereits 2016/2017 bei ersten Mängeln instand gesetzt, und 2021/2022 wurde das Radwegenetz im Brückenbereich ausgebaut. Die aktuelle Einschränkung bezieht sich laut Stadtmeldung ausschließlich auf die stadtauswärtige Hälfte der Brücke. Die Stadt hat zusätzliche Untersuchungen gestartet, um die Tragfähigkeit präziser zu bewerten und das weitere Ausmaß der festgestellten Schäden einzuordnen.
Nützliche Details
- Der betroffene Abschnitt ist auf das Teilstück zwischen Stadtbachstraße und Leipziger Straße begrenzt.
- Die 7,5-Tonnen-Grenze gilt mit Ausnahmeregel für Linienbusse.
- Rechtsverkehr auf der Brücke bleibt für den Linienverkehr reserviert, links bleibt Individualverkehr.
- Die Beschränkung bleibt wirksam, bis die Untersuchung abgeschlossen und eine belastbare Bewertung vorliegt.
Die Stadt Augsburg informiert auf Grundlage der Prüfungen fortlaufend, sobald die technischen Ergebnisse vorliegen.
Quelle: City of Augsburg News
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Redaktionelle Prüfung der Ortsmeldung
Aus der offiziellen Meldung der Stadt Augsburg wurden Begrenzung, betroffene Strecke, Ausnahmen und Umleitungslogik direkt übernommen und in Leserlogik überführt.
- Publikationszeitpunkt und Ort der Meldung geprüft: 05.08.
- Abgleich der betroffenen Teilstrecke Stadtbachstraße bis Leipziger Straße sowie der Regelu...
- Prüfung der Spur- und Tempovorgabe (30 km/h, rechts Linienbus, links Individualverkehr) so...
- Abgleich der Begründung mit dem genannten Befund zu Spannstahl und der laufenden Baustandb...
- Quelle
- City of Augsburg News / Stadt Augsburg
- Umfang
- Augsburg
- Aktualisiert
- 2026-08-05 12:04
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